Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partnerbetriebe
1 · Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen MealsMe und Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben, die ihre Speisen und Getränke über MealsMe anbieten (nachfolgend „Partnerbetrieb“). Betreiberin von MealsMe ist LME Digital Solutions, Einzelunternehmen, Inhaber Levent Maurice Erkem, Emil-Nolde-Str. 11, 47447 Moers (nachfolgend „MealsMe“).
Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Partnerbetriebs werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MealsMe stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Einzeln vereinbarte Regelungen, insbesondere das Angebot, das der Partnerbetrieb bei der Aufnahme erhält, gehen diesen Bedingungen vor.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Partnerbetrieb diese Bedingungen bei der Aufnahme in Textform annimmt und MealsMe den Betrieb freischaltet. Für die Gäste gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gäste.
2 · Leistungen von MealsMe
MealsMe stellt dem Partnerbetrieb eine technische Plattform bereit: die Darstellung seines Angebots in der MealsMe-App und auf seiner Bestellseite, die Übermittlung der Bestellungen in die Partner-App, eine Fahrer-App für eigenes Lieferpersonal sowie die Abwicklung von Online-Zahlungen über den Zahlungsdienstleister Stripe.
Der Vertrag über eine Bestellung kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem Partnerbetrieb zustande. Der Partnerbetrieb ist Verkäufer; MealsMe vermittelt.
MealsMe ist ein Bestellsystem ohne Kassenfunktion. MealsMe erfasst keine Barzahlungen, erstellt keine Kassenbelege und ersetzt weder die Kasse des Partnerbetriebs noch deren technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Der Küchenbon und alle Anzeigen von MealsMe sind kein Kassenbeleg.
MealsMe bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb, kann aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit zusichern. Wartungsarbeiten, Störungen bei Vorleistungsanbietern und Umstände außerhalb des Einflussbereichs von MealsMe können zu zeitweisen Einschränkungen führen.
3 · Pflichten des Partnerbetriebs
Der Partnerbetrieb hält seine Angaben richtig und aktuell, insbesondere Speisekarte, Preise einschließlich Umsatzsteuer, Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen, Öffnungszeiten, Liefergebiet, Liefergebühren und die Angaben für sein Impressum. Für seine Speisen und Getränke, die Einhaltung des Lebensmittel- und Jugendschutzrechts und die Lieferung ist er allein verantwortlich.
Er nimmt eingehende Bestellungen zügig an oder lehnt sie ab. Er hält die Zugangsdaten seiner Mitarbeitenden geheim und vergibt in der Partner-App nur die Rollen, die für die jeweilige Aufgabe nötig sind. Setzt er eigenes Lieferpersonal mit der Fahrer-App ein, ist er für dessen Einsatz verantwortlich und informiert es darüber, dass während einer laufenden Tour der Standort des Geräts verarbeitet wird.
4 · Online-Zahlung und Entgelte
Online-Zahlungen der Gäste laufen über Stripe unmittelbar auf ein eigenes Stripe-Konto des Partnerbetriebs. Dafür braucht der Partnerbetrieb ein Stripe-Konto; für dieses gelten die Bedingungen von Stripe.
Bei Online-Zahlung zahlt der Gast eine Servicegebühr an MealsMe, und der Partnerbetrieb zahlt MealsMe je Bestellung einen Partneranteil. Beides behält Stripe im selben technischen Vorgang ein und schreibt es MealsMe gut. Nach den derzeit geltenden Sätzen beträgt die Servicegebühr 1,5 % des Warenwerts der bestellten Speisen und Getränke nach Rabatten, ohne Pfand und Liefergebühr, höchstens 0,99 Euro; der Partneranteil beträgt 0,35 Euro je Bestellung. Für den Partnerbetrieb einzeln vereinbarte Sätze gehen vor.
Eine monatliche Grundgebühr und Zusatzleistungen, etwa ein Bestell-Tablet, richten sich nach dem Angebot, das der Partnerbetrieb bei der Aufnahme erhält.
Die Entgelte, die der Partnerbetrieb zahlt — Partneranteil, Gebühr je Bar-Bestellung (Ziffer 6), Grundgebühr und Zusatzleistungen —, verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Die Servicegebühr ist dagegen ein Endpreis, den der Gast zahlt.
5 · Barzahlung
Gäste können bei jedem Partnerbetrieb in der MealsMe-App statt online auch bar bezahlen, mit Nutzerkonto oder ohne Konto mit Angabe ihrer Telefonnummer: bei Lieferung an die ausliefernde Person oder bei Abholung im Restaurant. Jede Bar-Bestellung nimmt eine Person des Partnerbetriebs selbst an; die automatische Annahme gilt für Bar-Bestellungen nicht. Nimmt der Partnerbetrieb eine Bar-Bestellung nicht rechtzeitig an, storniert MealsMe sie automatisch. Der Partnerbetrieb kann einzelne Bar-Bestellungen ablehnen. Zum Schutz vor Bestellungen ohne Abnahmeabsicht begrenzt MealsMe die Barzahlung, insbesondere bei Gästen, die bei dem Partnerbetrieb noch nie bestellt haben, und bei Gästen, deren Bar-Bestellungen wiederholt nicht übergeben werden konnten. Einen Höchstbetrag je Bar-Bestellung gibt es nicht; bei Bar-Bestellungen ab 80 Euro von Gästen, die bei dem Partnerbetrieb noch nie bestellt haben, empfiehlt die Partner-App, vor der Zubereitung beim Gast anzurufen. MealsMe kann die Barzahlung jederzeit vorübergehend ganz oder für einzelne Partnerbetriebe aussetzen, etwa bei technischen Störungen, bei Verdacht auf Missbrauch oder wenn Rechnungen nach Ziffer 6 nicht bezahlt werden.
Bei einer Bar-Bestellung zahlt der Gast den Gesamtbetrag direkt an den Partnerbetrieb oder an dessen ausliefernde Person. MealsMe nimmt kein Bargeld an, erfasst Barzahlungen nicht als bezahlt oder erhalten und rechnet nicht mit Fahrerinnen und Fahrern ab. Eine Bar-Bestellung hat in MealsMe keinen Zahlungsstatus: „Geliefert“ oder „Abgeholt“ bedeutet nur, dass die Bestellung übergeben wurde. Bei Barzahlung berechnet der Partnerbetrieb dem Gast eine feste Servicegebühr in Höhe der Vermittlungsgebühr nach Ziffer 6 (derzeit 0,99 Euro); sie ist im Gesamtbetrag enthalten, den die App dem Gast anzeigt, und der Partnerbetrieb erfasst sie in seiner Kasse. Über die App gibt der Gast bei Barzahlung kein Trinkgeld; Belohnungen aus der Stempelkarte und Guthaben aus dem Empfehlungsprogramm kann er dabei nicht einlösen. Stempel für die Stempelkarte sammelt er auch mit Bar-Bestellungen, die übergeben wurden.
Der Partnerbetrieb verpflichtet sich:
- für seine Bareinnahmen eine eigene, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende elektronische Kasse mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) zu nutzen, die er dem Finanzamt gemeldet hat;
- jede Bar-Bestellung einzeln in dieser Kasse zu erfassen, und zwar spätestens, wenn die Zubereitung beginnt, also mit der Annahme in MealsMe. Ein späteres Nachtragen, etwa gesammelt am Ende des Tages, genügt nicht;
- dem Gast den Beleg aus seiner eigenen Kasse zu geben: bei Lieferung durch die ausliefernde Person, bei Abholung im Restaurant;
- eine Bar-Bestellung, die nicht übergeben werden kann, in MealsMe mit dem Grund „Übergabe nicht erfolgt“ zu stornieren (in der Partner-App oder durch die ausliefernde Person in der Fahrer-App) und auch in seiner Kasse zu stornieren;
- das Bargeld mit seinem Lieferpersonal über seine eigene Kasse abzurechnen.
Für Aufzeichnung, Kassenführung, Belegausgabe, die Meldung der Kasse beim Finanzamt und die Steuern auf seine Umsätze ist allein der Partnerbetrieb verantwortlich.
6 · Gebühr je Bar-Bestellung
Für jede Bar-Bestellung, die der Partnerbetrieb annimmt, zahlt er MealsMe eine Gebühr je Bar-Bestellung. Sie ist ein fester Betrag je Bestellung, unabhängig vom Bestellwert, und besteht aus der Vermittlungsgebühr in Höhe des Höchstbetrags der Servicegebühr bei Online-Zahlung zuzüglich des festen Partneranteils (Ziffer 4). Nach den derzeit geltenden Sätzen sind das 0,99 Euro zuzüglich 0,35 Euro, also 1,34 Euro je Bestellung. Die Vermittlungsgebühr deckt sich mit der festen Servicegebühr, die der Partnerbetrieb dem Gast bei Barzahlung berechnet (Ziffer 5). Die Höhe wird beim Eingang der Bestellung festgelegt.
Der Anspruch auf die Gebühr entsteht, sobald der Partnerbetrieb die Bar-Bestellung in MealsMe annimmt. Er besteht unabhängig davon, wie die Bestellung danach ausgeht, also auch, wenn sie später storniert wird oder die Übergabe nicht erfolgt. Die Gebühr hängt nicht davon ab, ob oder wann der Gast bezahlt. Für Bar-Bestellungen, die der Partnerbetrieb ablehnt oder nicht rechtzeitig annimmt, fällt keine Gebühr an. Lehnt der Partnerbetrieb eine Bar-Bestellung in MealsMe ab und führt sie dennoch aus, schuldet er die Gebühr, als hätte er sie angenommen.
MealsMe stellt die in einem Kalendermonat entstandenen Gebühren einmal im Monat in Rechnung. Die Rechnung nennt je Bestellung die Bestellnummer, das Datum der Annahme und die Gebühr. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Hat der Partnerbetrieb ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, zieht MealsMe den Betrag ein. In begründeten Einzelfällen kann MealsMe eine Gutschrift erteilen.
7 · Kundendaten und Telefonnummern
Der Partnerbetrieb erhält die Daten der Gäste, die bei ihm bestellen, soweit er sie für die Bestellung braucht, insbesondere Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Lieferadresse und Anmerkungen. Er nutzt sie ausschließlich, um diese Bestellung auszuführen, Rückfragen zu klären und seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, etwa die Erfassung in seiner Kasse und die Aufbewahrung. Eine Nutzung für Werbung, Newsletter, Umfragen oder andere eigene Zwecke und eine Weitergabe an Dritte sind nicht erlaubt, es sei denn, der Gast hat dem gesondert und ausdrücklich zugestimmt oder das Gesetz verlangt es.
Die Telefonnummer ist bei jeder Bestellung Pflicht. Sie dient allein Rückfragen zu genau dieser Bestellung, etwa wenn eine Position nicht verfügbar ist, die Adresse nicht gefunden wird oder die Übergabe nicht klappt. In der Partner-App sehen sie die Rollen „Inhaber“, „Manager“ und „Service“, nicht die Rolle „Küche“; Fahrerinnen und Fahrer sehen sie in der Fahrer-App nur bei Lieferungen, die ihnen zugeteilt und noch nicht abgeschlossen sind. Der Partnerbetrieb vergibt die Rollen entsprechend.
MealsMe löscht die Telefonnummer 120 Tage nach Abschluss der Bestellung (geliefert, abgeholt oder storniert) aus der Bestellung. Hält der Partnerbetrieb die Nummer außerhalb von MealsMe fest, etwa auf dem gedruckten Küchenbon, in der Benachrichtigungs-E-Mail oder in seiner Kasse, vernichtet oder löscht er sie, sobald er sie für die Bestellung nicht mehr braucht, spätestens nach 120 Tagen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Soweit MealsMe Bestelldaten im Auftrag des Partnerbetriebs verarbeitet, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die MealsMe und der Partnerbetrieb abschließen. In eigener Verantwortung nutzt MealsMe Bestelldaten, soweit das für die Abrechnung der Entgelte (Ziffern 4 und 6) und für den Schutz vor Missbrauch bei Barzahlung (Ziffer 5) nötig ist; dafür berücksichtigt MealsMe die Bar-Bestellungen eines Gastes über alle Partnerbetriebe hinweg. Was MealsMe gegenüber den Gästen verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.
8 · Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn in Textform zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für MealsMe liegt insbesondere vor, wenn der Partnerbetrieb Bar-Bestellungen wiederholt nicht in seiner Kasse erfasst, Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt oder Kundendaten entgegen Ziffer 7 nutzt.
Gebühren für Bar-Bestellungen, die der Partnerbetrieb bis zum Vertragsende angenommen hat, bleiben geschuldet und werden mit der nächsten Monatsrechnung in Rechnung gestellt.
9 · Haftung
MealsMe haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MealsMe nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
MealsMe haftet nicht für Steuernachforderungen, Schätzungen oder Bußgelder, die daraus entstehen, dass der Partnerbetrieb Bar-Bestellungen nicht ordnungsgemäß in seiner Kasse erfasst oder keinen Kassenbeleg ausgibt. Der Partnerbetrieb stellt MealsMe von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem solchen Verstoß oder auf einer Nutzung von Kundendaten entgegen Ziffer 7 beruhen.
10 · Änderungen dieser Bedingungen und der Entgelte
MealsMe kann diese Bedingungen und die Entgeltsätze ändern, wenn dies aus rechtlichen, steuerlichen oder technischen Gründen erforderlich ist oder um neue Funktionen abzubilden. MealsMe teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Der Partnerbetrieb kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten zu diesem Zeitpunkt kündigen; kündigt er nicht, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung weist MealsMe in der Mitteilung gesondert hin.
11 · Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Partnerbetrieb Kaufmann, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Moers.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 1. Oktober 2026